PROBATORISCHE SITZUNGEN

Um nach der / den Terminen zur Psychotherapeutischen Sprechstunde das vertrauensvolle Verhältnis zu deiner / Ihrer (Kinder- & Jugendlichen-) Psychotherapeut:in weiter zu vertiefen, müssen mindestens zwei und im KJP-Bereich können bis zu sechs probatorische Sitzungen à 50 Minuten folgen.

Es ist für eine erfolgreiche Psychotherapie eine notwendige Grundvoraussetzung, dass du dich / Sie sich der / dem Psychotherapeuten anvertrauen können, sich sicher und ermutigt fühlen, alles anzusprechen, was dir / Ihnen "durch den Kopf geht". 

In dieser Kennenlernphase können beide Seiten prüfen, ob die Therapeutin / der Therapeut und auch das Therapieverfahren zu dir / Ihnen und deinen / Ihren Problemen passt. Hier sollten beide Seiten den Mut haben, anzusprechen, wenn Zweifel bestehen. 

Oftmals findet noch eine weitere diagnostische und differentialdiagnostische Abklärung in dieser Phase statt.

Der / die Therapeut:in wird dann zeitnah mit dir / Ihnen einen Antrag auf Psychotherapie stellen.

Hierzu sind drei Formulare notwendig.

Zum einen das PTV 1, welches durch den / die Patient:in unterzeichnet werden muss. Dies ist dein / Ihr Formular zur Beantragung der Psychotherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

 


Auch dein / Ihr Therapeut unterzeichnet ein Formular, das PTV 2, indem er Angaben zur Diagnose und dem beantragten Therapieverfahren und Sitzungskontingent macht. Sie / er bestätigt hierbei, dass nur sie / er die Psychotherapie durchführt und hierfür die erforderliche Abrechnungsgenehmigung hat. 


Hieraus ergibt sich auch, dass eine genehmigungspflichtige Psychotherapie nur bei deinem / Ihrem antragstellenden Psychotherapeuten durchgeführt werden kann. Im Urlaubs- / Krankheitsfall erfolgt keine Vertretung. Das Vertrauensverhältnis in der Therapiebeziehung ist entscheidend für die erfolgreiche Psychotherapie - so dass man "nicht plötzlich vertretungsweise zu einem/ einer anderen Therapeut:in geschickt werden kann" - auch nicht zur Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen. 

Spätestens jetzt während der Probatorik bekommst du / bekommen Sie eine Überweisung zum / zur behandelnden Kinder- / Hausarzt bzw. -ärztin, um vor der Aufnahme einer Psychotherapie somatische Ursachen abzuklären.


Diese / dieser stellt hierzu einen Konsiliarbericht aus, der dem Antrag für die Krankenversicherung als drittes notwendiges Formular beigefügt werden muss.


Sobald dem / der Psychotherapeut:in der Konsiliarbericht vorliegt, kann der Antrag auf Psychotherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden. Die Psychotherapie wird i.d.R. zeitnah innerhalb von drei Wochen genehmigt


Diese Informationen findet man immer aktuell unter:

https://www.kbv.de/media/sp/Psychotherapie_Uebersicht_Kinder_Jugendliche.pdf



PRAXIS für KINDER- & JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE
Diplom-Psychologin Christina Nicole Büttcher