PSYCHOTHERAPIE
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Du hast / Sie haben es geschafft :-)
In einer psychotherapeutischen Sprechstunde wurden deine / Ihre Beschwerden abgeklärt und eine Verdachts-Diagnose gestellt. Der/ die (Kinder- & Jugendlichen-) Psychotherapeut:in hat mit dir / Ihnen besprochen, welches psychotherapeutische Verfahren bzw. welche Therapieform aktuell am besten geeignet wäre.
Von den niedergelassenen ärztlichen & Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in in Bayern werden vier verschiedene Therapieverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
- Psychoanalytische Therapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
und die
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
In meiner Praxis für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie arbeite ich tiefenpsychologisch fundiert.
Informationen zum Psychotherapeutischen Versorgungsangebot von in Bayern findet man unter:
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wurde außerdem abgeklärt, ob die Beschwerdelage so sehr akut ist, dass eine direkte Anschlussbehandlung erforderlich ist. Im Rahmen einer solchen ambulanten Akutbehandlung können bis zu 12 Termine à 50 min (oder bis zu 24 Termine à 25 min) umgehend in Anspruch genommen werden (sofern ein/e (Kinder- & Jugendlichen-) Psychotherapeut:in direkt freie Kapazität zur Akutversorgung sicherstellen kann). Falls es erforderlich ist, kann eine genehmigungspflichtige Kurz- oder Langzeittherapie anschließen.
Wenn nach erfolgter Sprechstunde die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Psychotherapie erfüllt sind, sowie ein vertrauensvolles Therapieverhältnis zum / zur Psychotherapeut:in besteht, und keine Akutbehandlung erforderlich ist, können Probesitzungen - sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart werden. Hierbei besteht oftmals zwischen den Psychotherapeutischen Sprechstunden und dem Beginn der Probatorischen Sitzungen und der folgenden Psychotherapie eine (längere) Wartezeit.
Im Laufe der probatorischen Termine wird der / die Psychotherapeut:in mit dir bzw. Ihnen einen Antrag für eine genehmigungspflichtige Kurzzeittherapie stellen. Im Bedarf kann sich daran später eine Langzeittherapie anschließen
Für diesen Antrag wird ein Konsiliarbericht erforderlich sein. Dieser wird durch den / die behandelnde/n Kinder- / Hausarzt / -ärztin ausgestellt und dem Antrag auf Psychotherapie durch den / die Psychotherapeut:in beigefügt.
Sobald die Krankenkasse die Psychotherapie genehmigt hat, werden regelmäßige, meist wöchentliche Termine à 50 Minuten zu einer festen Uhrzeit vereinbart und die psychotherapeutische Zusammenarbeit beginnt.
Diese Informationen können ausführlich unter folgender Quelle nachgelesen werden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Patienten/Psychotherapie/KVB-Patienteninformation-Psychotherapie.pdf