TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT
der Praxis für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie
Psychotherapeut:innen müssen sicherstellen, dass ihre Praxis für eine Terminkoordination telefonisch erreichbar ist.
Da ich über einen hälftigen Versorgungsauftrag verfüge, bin ich dazu verpflichtet, 100 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar zu sein. Dies soll einen niederschwelligen Zugang zur Psychotherapie ermöglichen und eine direkte Terminkoordination zur Vereinbarung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde gewährleisten.
Rechtsgrundlage: § 1 Absatz 8 Psychotherapie-Richtlinie
Meine Telefonische Erreichbarkeit ist
Montag:
von 08.40 Uhr bis 09.30 Uhr
und
Freitag:
von 12.40 Uhr bis 13.30 Uhr
Ich bitte um Verständnis, dass ich außerhalb meiner telefonischen Sprechzeiten nicht persönlich zu erreichen bin. Es geht umgehend mein Anrufbeantworter an, so dass Therapiesitzungen, sowie meine Büroarbeitszeit und meine "Me-Time" & Familienzeit "geschützt" sind. Auf diese Weise stelle ich sicher, dass ich mich dann, während unseres persönlichen Telefonats auch ungestört deinem oder Ihrem Anliegen widmen kann.
Auch bitte ich zu beachten, dass sowohl während der bayerischen Ferienzeiten, als auch während meiner Fortbildungen und bei kurzfristigen Krisenterminen die Praxis nur eingeschränkt oder gar nicht direkt erreichbar ist.
Ich habe jedoch den persönlichen Anspruch, dass ich ALLE Anrufe, die während meiner telefonischen Sprechzeit mit Nachricht auf meinem Anrufbeantworter eingegangen sind, sobald mir dies möglich ist, zurückrufe.
Die telefonische Erreichbarkeit dient der Terminkoordination. Sie dient nicht zu allgemeinen Beratungszwecken und auch nicht für ausführliche Gespräche. Es ist auch möglich und legitim, dass ich nicht persönlich ans Telefon gehe, sondern Praxismitarbeiter:innen oder Praktikant:innen den Anruf entgegen nehmen, um einen Termin zu vereinbaren.