PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE
der Praxis für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie
Die Psychotherapeutische Sprechstunde stellt einen vom Gesetzgeber gewollten niederschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Der / die Psychotherapeut:in klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Störung bzw. Krankheit vorliegt und ob der / die Patient:in eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob der Hilfe suchenden Person durch andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z. B. Präventionsmaßnahmen, Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendamt, Schulpsycholog:innen, etc.) geholfen werden kann.
Psychotherapeut:innen sind zur Vorhaltung psychotherapeutischer Sprechstunden verpflichtet, wobei sich der zeitliche Umfang nach der Psychotherapie-Richtlinie grundsätzlich an einem vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag orientiert.
Da ich einen hälftigen Versorgungsauftrag habe, stelle ich mind. 50 min für diese Sprechstunde pro Woche zur Verfügung.
Rechtsgrundlage vgl. § 11 Absatz 13 Psychotherapie-Richtlinie
Der Zeitraum für Psychotherapeutische Sprechstunden in meiner Praxis ist
MONTAGS ab 09.30 Uhr
und
NUR NACH persönlicher, individueller TERMINVERGABE.
Ich bitte um Verständnis, dass ich während dieser Zeit, sowie auch generell während meiner Therapie-Sitzungen meine Aufmerksamkeit den zur Behandlung anwesenden Personen widme und dein / Ihr Anliegen nicht annehmen kann, solltest du / sollten Sie OHNE Termin in meiner Praxis klingeln.
Diese Psychotherapeutische Sprechstunde ist u. a. Voraussetzung für ein späteres Richtlinienverfahren (von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommene Psychotherapie).
Zu den Richtlinienverfahren zählen aktuell die Analytische Psychotherapie, die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie sowie die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein besonderes Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und nicht gleichzusetzen mit der allgemeinen (Mindest-)Sprechstunde, also der Zeit, die ein/e Psychotherapeut:in in der Praxis unmittelbar zur Versorgung von (Therapie-) Patient:innen zur Verfügung steht.
Diese Mindestsprechstundenzeit beträgt bei hälftigem Versorgungsauftrag mindestens 12,5 Wochenstunden.
Rechtsgrundlage: § 11 Absatz 13 Psychotherapie-Richtlinie
Im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde erhalten Sie / erhältst du umgehend eine "Individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde" mittels des PTV 11 Formulars.
Dieses Formular enthält neben dem Datum (1) der durchgeführten Sprechstunde als Ergebnis (2) einen vorläufigen Befund bzw. eine vorläufige Diagnose und Empfehlungen (3) zum weiteren Vorgehen. Die Informationen werden bei einer Weiterbehandlung in einer anderen Praxis benötigt, sollte diese nicht in der ausstellenden Praxis stattfinden (können).
Diese Empfehlungen dienen für dich / Sie als Orientierung zur weiteren Behandlung. So kann es sein, dass keine Maßnahme aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zielführend ist, oder Präventionsmaßnahmen erfolgen sollten. Auch wird erläutert, ob eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung - z. B. aus dem Fachgebiet der Kinder- und Jugend-PSYCHIATRIE - erforderlich ist. Der / die Psychotherapeut:in schätzt auch ein, ob die Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie gegeben sind oder eine ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung oder auch eine stationäre Behandlung erforderlich wäre.
Es besteht die Möglichkeit, nähere Angaben zu den Empfehlungen zu machen, wie z. B. durchgeführte psychologische Testverfahren zu nennen oder explizite empfohlene Maßnahmen aufzuführen, wie Ergotherapie, Erziehungsberatung, Jugendhilfemaßnahmen, Schulpsychologische Unterstützung, Paar- oder Familientherapeutische Hilfen, etc.
Auf dem PTV 11 Formular wird nachweislich dokumentiert, ob die psychotherapeutische Behandlung in der aufgesuchten Praxis erfolgen kann oder nicht. Sollte eine Weiterbehandlung möglich sein, erhalten Sie einen Folgetermin (4) mit Datum und Uhrzeit.
Sollte die Praxis zum Vorstellungszeitpunkt KEINE Kapazität zur empfohlenen psychotherapeutischen Weiterbehandlung haben oder nicht das für die Symptomatik am besten geeignete Richtlinienverfahren durchführen, enthält das Dokument einen Code für die Weitervermittlung, sowie die Beurteilung, ob diese zeitnah erfolgen muss.
Die Terminservicestelle unterstützt gesetzlich Krankenversicherte bei der Suche nach einem zeitnahen Termin unter der Rufnummer 116117 oder online (eTermin-Servie unter www.116117-termine.de).
Für Termine zur Psychotherapeutischen Sprechstunde wird KEINE Überweisung benötigt.
Termine zur Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen werden NUR vermittelt bzw. erfolgen nur, wenn ein/e Psychotherapeut:in in der Psychotherapeutischen Sprechstunde auf dem Formular PTV 11 angegeben hat, dass der/die Patient:in eine entsprechende Behandlung benötigt. Das PTV 11 enthält einen Code, den die Terminservicestelle erfragt.
Es besteht auch die Möglichkeit die Koordinationsstelle Psychotherapie der KV Bayern unter der
Rufnummer 0921 - 880 99-404 10 für Adressen von Psychotherapeut:innen mit freien Therapieplätzen zu kontaktieren.
Adressen von Ärztlichen sowie Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapeut:innen finden sie auch mit Hilfe der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVB unter www.kvb.de.
Da nach erfolgter Sprechstunde ein vertrauensvolles Therapie-/Arbeitsverhältnis zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, werden VOR der Beantragung einer ambulanten Kurzzeit- und /oder Langzeittherapie mindestens zwei Probatorische Sitzungen durchgeführt.
Das PDF-Dokument "Patienteninformation Psychotherapie" der KVB enthält alle wichtigen Informationen für den Weg in eine von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Richtlinien-Psychotherapie.